Deutsche Wertermittlung

Die in Deutschland gängige Ermittlung des Wertes eines bebauten oder unbebauten Grundstückes basiert im Wesentlichen auf den normierten Verfahren der Wertermittlungsverordnung:

  • Ertragswertverfahren
  • Vergleichswertverfahren
  • Sachwertverfahren

Mit diesen Verfahren wird der Verkehrswert nach der Definition des Paragraph 194 BauGB (Bau-Gesetz-Buch) ermittelt. Es handelt sich hierbei um einen Wert, der insbesondere ohne die Berücksichtigung besonderer und/oder persönlicher Umstände als Preis zu erzielen wäre.