Deutsche Wertermittlung
Die in Deutschland gängige Ermittlung des Wertes eines bebauten oder unbebauten Grundstückes basiert im Wesentlichen auf den normierten Verfahren der Wertermittlungsverordnung:
- Ertragswertverfahren
- Vergleichswertverfahren
- Sachwertverfahren
Mit diesen Verfahren wird der Verkehrswert nach der Definition des Paragraph 194 BauGB (Bau-Gesetz-Buch) ermittelt. Es handelt sich hierbei um einen Wert, der insbesondere ohne die Berücksichtigung besonderer und/oder persönlicher Umstände als Preis zu erzielen wäre.


