Vereidigter Sachverständiger

Die deutsche Gesetzgebung sieht zur Abgrenzung des nicht rechtlich geschützten Begriffes des "Sachverständigen" die öffentliche Bestellung vor. Diese bescheinigt einem Sachverständigen, daß er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Darüber hinaus sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Dies hat zur Folge, daß Dritten, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, sich auf die Ergebnisse verlassen können. Für den Auftraggeber hat dies zur Folge, daß er nicht in den Verdacht kommt, sich auf ein unvertretbares Gutachten zu verlassen.

Durch die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.

Qualifikation

Nur Fachleute mit herausragender Qualifikation und langjähriger Erfahrung werden von der IHK (Industrie- und Handelskammer) öffentlich bestellt.

Die Bewerber müssen sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen und stehen danach unter ständiger Aufsicht der IHK. Dies bedeutet auch, daß bereits öffentliche bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.

Die Vertrauenswürdigkeit und persönliche Integrität ist ebenfalls Prüfkriterium zur öffentlichen Bestellung. Nur wenn dies ebenfalls positiv erfüllt wird, darf das Qualitätssiegel geführt werden.